zurück   weiter

7.3.2 Arbeitsmarkt

Die Arbeiter sind frei in der Wahl ihres Berufes und ihrer Arbeitsstelle, die sie sich auf einem freien Arbeitsmarkt suchen können.

Der gesamtgesellschaftliche Durchschnittslohn der vollbeschäftigten Arbeiter bleibt konstant.

Die Unternehmen zahlen für die geleistete Arbeit einen Leistungspreis, der nur von der bewerteten Arbeitsleistung abhängt.

Der Leistungspreis wird nach einem gesetzlich festgelegten einheitlichen Prozentsatz aufgeteilt in einen Leistungslohn, der dem Arbeiter direkt zusteht und in einen Anteil, der in einen gesamtgesellschaftlichen sozialen Lohnfonds eingezahlt wird. Aus diesem Lohnfonds werden die leistungsunabhängigen Einkommen gezahlt. Das sind das soziale Existenzminimum, die Mindestlöhne, die Mindestrenten und das Kindergeld.

Es wird ein soziales Existenzminimum festgelegt in Abhängigkeit minimaler objektiver materieller Bedürfnisse und der Höhe der aktuellen Preise für diese Leistungen, welches unabhängig von jeder Gegenleistung jedem Mitglied der Gesellschaft gezahlt wird.

Als weitgehend leistungsunabhängige Einkommen werden ein Mindestlohn, eine Mindestrente und ein Kindergeld festgelegt in Abhängigkeit objektiver materieller und ideeller Bedürfnisse und der Höhe der aktuellen Preise für diese Leistungen.

Der vom Leistungspreis verbleibende Anteil zur direkten Auszahlung an den Arbeiter ist der Leistungslohn. Der Leistungslohn wird geteilt nach gesetzlich festgelegten einheitlichen Prozentsätzen in einen Anteil, der sofort für den individuellen Konsum zur Verfügung steht, und einen Anteil, der als leistungsabhängiges Produktionsmitteleigentum über die Lebensarbeitszeit akkumuliert wird, mit Ausscheiden aus dem Berufsleben in einen Rentenanspruch umgewandelt wird und damit einen leistungsabhängigen Rentenanteil ergibt.

Die Unterschiede der berufsabhängigen Arbeitsleistungspreise zwischen den verschiedenen Berufsgruppen werden entsprechend gesamtgesellschaftlicher statistischer Auswertungen nach Angebot und Nachfrage ständig (z.B. jährlich) geregelt.

Insbesondere für Berufe mit überdurchschnittlichen Löhnen, z.B. für Geschäftsführer, werden zeitlich verzögerte Leistungslohnanteile eingeführt (Erfolgsprämien).

zurück   weiter