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7.3 Märkte

7.3.1 Gütermarkt

Der Warenaustausch zwischen den Produzenten und den Verbrauchern (individueller Konsum und Bedarf der Produzenten) kann direkt oder durch Zwischenhändler erfolgen.

Zwischenhändler sind Unternehmen, die die Dienstleistung Warenaustausch anbieten.

Die Produzenten verkaufen ihre Waren zu Preisen entsprechend gesetzlich festgelegter Kalkulationsrichtlinien. Die Kalkulation dieser Preise haben sie im Zusammenhang mit ihrer gesamtbetrieblichen Buchführung entsprechend festzulegender Gesetze nachweislich zu dokumentieren.

Die Händler kaufen die Waren zu den angebotenen Preisen (kalkulierte Industrieabgabepreise) und verkaufen sie zu den gleichen Preisen plus einer separat auszuweisenden Handelsspanne. Die Handelsspanne hat der Händler als Unternehmer, wie diese nach den gesetzlichen Preiskalkulationsrichtlinien zu berechnen und nachweisbar zu dokumentieren. Kauft ein Händler aufgrund großer Nachfrage von mehreren Produzenten Waren vergleichbarer Qualität zu unterschiedlichen Preisen, so kann (muß ?) er diese Waren zu einem Mittelwert der Einkaufspreise plus Handelsspanne weiterverkaufen.

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