zurück weiter
7.3 Märkte
7.3.1 Gütermarkt
Der Warenaustausch zwischen den Produzenten und den Verbrauchern (individueller Konsum und Bedarf der Produzenten) kann direkt oder durch Zwischenhändler erfolgen.
Zwischenhändler sind Unternehmen, die die Dienstleistung Warenaustausch anbieten.
Die Produzenten verkaufen ihre Waren zu Preisen entsprechend gesetzlich festgelegter Kalkulationsrichtlinien. Die Kalkulation dieser Preise haben sie im Zusammenhang mit ihrer gesamtbetrieblichen Buchführung entsprechend festzulegender Gesetze nachweislich zu dokumentieren.
- Danach wird über Preise nicht verhandelt, sondern sie sind eine Frage der Kalkulation. Damit werden die Preise aber auch nicht von einem zentralen staatlichen Amt für Preise festgesetzt, sondern die Unternehmen legen ihre Preise nach ihren tatsächlichen Aufwendungen selbst fest. Ob sie damit jeden einzelnen Preis auch richtig berechnet haben, ist damit in der Regel nicht Gegenstand staatlicher oder anderer Kontrolle. Kontrollgegenstand ist dann die Prüfung der Gesamtbilanzen.
- Das Prinzip der kalkulierten Produktionspreise ist das vorrangig Prinzip, wodurch die Konvergenz zu optimalen und stabilen Preisen gesichert werden soll. Das muß aber nicht heißen, daß nicht auch einige Preise zur Vermeidung von Bürokratie in freier Verhandlung nach Angebot und Nachfrage festgelegt werden. Das könnte z.B. bei gebrauchten Produktionsmitteln sinnvoll sein.
Die Händler kaufen die Waren zu den angebotenen Preisen (kalkulierte Industrieabgabepreise) und verkaufen sie zu den gleichen Preisen plus einer separat auszuweisenden Handelsspanne. Die Handelsspanne hat der Händler als Unternehmer, wie diese nach den gesetzlichen Preiskalkulationsrichtlinien zu berechnen und nachweisbar zu dokumentieren. Kauft ein Händler aufgrund großer Nachfrage von mehreren Produzenten Waren vergleichbarer Qualität zu unterschiedlichen Preisen, so kann (muß ?) er diese Waren zu einem Mittelwert der Einkaufspreise plus Handelsspanne weiterverkaufen.
- Der Wettbewerb auf dem Warenmarkt findet demnach in der Weise statt, daß die Anbieter die Preise festlegen und die Nachfrager entscheiden, wo und was sie kaufen.
- Aufgrund der gesetzlichen Kalkulationsrichtlinien sind die Produzenten gezwungen ihre Konkurrenzfähigkeit ausschließlich durch rationelle Produktion über ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu realisieren. Sie haben damit keine Möglichkeit zusätzliche Gewinne durch marktbeherrschende Positionen zu erzwingen oder durch Verschleierung des tatsächlich notwendigen Fertigungsaufwands zu erschleichen.
- Die Kalkulationsrichtlinien beinhalten im wesentlichen, daß die Preise sich aus den Produktionskosten zusammen setzen. Das sind Materialkosten, Lohnkosten, Abschreibungen zur Refinanzierung der verschlissenen Produktionsmittel und kalkulationsfähige weitere Ausgaben wie Steuern und Versicherungen.
- Die Käufer haben ebenfalls nicht die Möglichkeit, durch marktbeherrschende Positionen ruinöse Preisnachlässe auszuhandeln. Ihnen bleibt aber die freie Entscheidung, ob sie in dem konkreten Fall mit dem Verhältnis von Qualität und Preis einverstanden sind und den Kauf tätigen.
zurück weiter