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7.2.3 Arbeiter/Produktionsmitteleigentümer
Die Arbeiter/Produktionsmitteleigentümer sind die primären Wirtschaftssubjekte. Sie agieren durch ihre berufliche Arbeit und die Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte der Wirtschaftsleitung. Diese Rechte nehmen sie direkt oder innerhalb der Wirtschaftsvereine indirekt wahr.
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7.2.4 Der Staat und nicht-staatliche Organisationen
- Da hier nicht eine Gesellschaftsordnung insgesamt, sondern nur ein Wirtschaftssystem beschrieben wird, wird hier im wesentlichen auch nur über wirtschaftsspezifische Aufgaben des Staates gesprochen.
- Im Gegensatz zu üblichen linken Meinungen, daß der Staat in einer sozialistischen Wirtschaft selbst wirtschaftlich tätig wird, gehe ich in meinem Konzept davon aus, daß die Aufgaben des Staates auf ein notwendiges Minimum reduziert werden
Der Staat besitzt und erwirbt kein Eigentum. Das Geld für seine laufenden Kosten zieht er über Steuern ein. Mittel für ständige Einrichtungen werden über Umlagen aus dem Produktionsmitteleigentum der Arbeiter bereitgestellt, mit einer Wertrückgabepflicht, wenn der Bedarf sinkt.
- Mit der Finanzierung staatlicher Einrichtungen soll genauso verfahren werden, wie mit der oben erläuterten Finanzierung der Einrichtungen von Wirtschaftsvereinen. Ein Unterschied besteht nur darin, daß die legislativen Organe des Staates per Gesetz festlegen, welche Einrichtungen erforderlich sind, und aus den von den Wirtschaftsvereinen verwalteten Produktionsmittelvermögen eine Pflichtanleihe erfolgt. So wird also ein staatliches Schulgebäude wie ein Produktionsmittel aus dem Produktionsmittelvermögen der Arbeiter finanziert. Die laufenden Ausgaben für den Schulbetrieb werden dagegen aus Steuern bezahlt. Zu den laufenden Ausgaben des Schulbetriebes gehört dann auch die Bezahlung der Abschreibungen des Schulgebäudes, die zurückfließen in das Produktionsmittelvermögen der Arbeiter bis ein neues Schulgebäude gebaut werden muß. So erleidet das Produktionsmittelvermögen durch die Zwangsanleihen des Staates keine Verluste.
- Damit ist natürlich noch nicht prinzipiell verhindert, daß sich der Staat unnötig große oder unnötig prachtvolle Einrichtungen genehmigt und Verschwendung betreibt. Darauf müssen die demokratischen legislativen Organe aber auch entsprechende nicht-staatliche Organisationen achten.
- Der Staat kann zwar für kurzfristige Ausgaben Kredite aufnehmen. Er muß aber über die jährlichen Haushaltspläne seine Bilanzen ausgleichen. Er darf keine Schulden ansammeln.
- Daß der Staat kein Eigentum erwirbt, soll kein Dogma sein, aber angestrebte Regel. Es soll damit vermieden werden, daß sich der Staat als großer Eigentümer aufspielt und selbstherrlich mit den in seiner Nutzung oder unter seiner Verwaltung befindlichen Gütern verfährt. Z.B. ist es ein Skandal, daß die Bundesrepublik Flächen in Naturschutzgebieten an Privatpersonen verkauft, um kurzfristig seinen Haushalt zu sanieren. Auch der aktuelle Verkauf der Mobilfunk-Frequenzen zeugt von einer staatlichen Raubrittermentalität. Diese Frequenzen stellen eine Art knappe natürliche Ressource dar, die erst mit der aktuellen Technikentwicklung interessant wurde und vorher offenbar brach lag. Erstens nimmt sich der Staat damit das Recht der willkürlichen Aneignung und Bereicherung heraus. Zweitens verscherbelt er diese Güter und gibt den Käufern damit ein Monopol an dieser Ressource, mit der diese die Bevölkerung später ausbeuten können. Damit verletzt der Staat die Treuepflicht gegenüber seinen Bürgern.
Der Staat wird in der Regel nicht wirtschaftlich tätig im Sinne eines Produzenten oder eines Wirtschaftsvereins.
Der Staat übt entsprechend zu erlassenden Gesetzen eine Kontrolle über die Tätigkeit der Wirtschaftsvereine und Produzenten aus. Das sind im wesentlichen die Einhaltung der Preiskalkulationsbestimmungen, die Wahrung eines gerechten Lohngefüges und die Erfassung der dazu notwendigen statistischen Daten, die Sicherung des Bestandes der Grundausstattung an Produktionsmitteln und die Trennung von Konsumtions- und Produktionsmittelwerten.
Parallel zu den staatlichen Kontrollorganen ist ein System von nicht-staatlichen Organisationen zu schaffen, welche im Auftrag unterschiedlicher Interessengruppen Kontrollfunktionen übernehmen und dementsprechende Rechte erhalten.
Der Staat hat die Aufgabe Banknoten zu drucken und eine angemessene Menge in Umlauf zu bringen.
- Die technische Möglichkeit von elektronischem Geld könnte hilfreich sein bei der praktischen Handhabung der zwei parallelen Währungen, der Leistungswährung für Arbeitseinkommen und der Ressourcenwährung für Nutzungsrechte an natürlichen Ressourcen. Damit brauchen für die Ressourcenwährung keine Banknoten eingeführt werden. Vielleicht gibt es bis dahin auch für die traditionelle Währung, die in die Leistungswährung übergeht, dann schon kein Bargeld mehr.
Der Staat verwaltet die natürlichen Ressourcen.
- Dazu gehören:
- Langfristige Planung der Nutzung und Festschreibung in Gesetzen.
- Die Gesetzgebung über die jährliche Freigabe der Ressourcen.
- Gesetzgebung zum Umweltschutz.
- Kontenführung der Ressourcenwährung.
- Dokumentation der Besitzverhältnisse der dauerhaft genutzten Ressourcen, z.B. Führung der Grundbücher.
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