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7.2.2 Wirtschaftsvereine

Wirtschaftsvereine sind Organisationen der Produktionsmitteleigentümer (der Arbeiter) zur Verwaltung ihrer Produktionsmittelanteile und Wahrnehmung ihrer diesbezüglichen Interessen. Sie sind Vermittler zwischen den Produzenten und den Produktionsmitteleigentümern und übernehmen damit wirtschaftsleitende Aufgaben der Arbeiter, insbesondere der Verteilung und Überwachung des Produktionsmittelvermögens im Interesse der Arbeiter.

Ein Wirtschaftsverein besteht aus den Mitgliedern, einem geschäftsführenden Vorstand und angestellten Mitarbeitern. Die für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendigen materiell-technischen Mittel und Kosten, werden durch Beiträge der Mitglieder entsprechend ihren Einlagen an Produktionsmittelwerten finanziert. Diese Beiträge sind getrennt von den Einlagen der Mitglieder nach den Kalkulationsrichtlinien von Unternehmen als Dienstleistung zu kalkulieren und zu dokumentieren.

Die Wirtschaftsvereine haben auch dafür zu sorgen, daß mit Hilfe des Produktionsmittelfonds ausreichend Arbeitsplätze geschaffen werden und damit die gesamtgesellschaftliche Arbeit gerecht verteilt wird. Sie sind auf Wunsch ihrer Mitglieder verpflichtet, diese bei der Suche einer Arbeit entsprechend den Wünschen und den Fähigkeit der Arbeiter zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet ihnen eine zumutbare Arbeitsstelle zu vermitteln.

Wirtschaftsvereine können und sollen neue Unternehmen gründen, die dann aber eigenständig handeln.

Wirtschaftsvereine können und sollen auch Wirtschaftsforschungs- und Wirtschaftsplanungsinstitutionen unterhalten.

Wirtschaftsvereine werden im engeren Sinne nicht politisch tätig.

Es gibt mehrere Wirtschaftsvereine, die untereinander um Mitglieder konkurrieren. Die Produktionsmitteleigentümer können die Mitgliedschaft in den Wirtschaftsvereinen wechseln und auch neue Vereine gründen.

Wenn durch die Größe eines Wirtschaftsvereins die Gefahr einer wirtschaftsbeherrschenden Situation entsteht, wird dieser verpflichtet sich in mindestens zwei gleichwertige zu teilen.

Wirtschaftsvereine können analog den Unternehmen als Verein kein Eigentum erwerben.

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