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7.1.2 Eigentum an Produktionsmitteln

Die Arbeiter sind (mittelbare) Eigentümer der Produktionsmittel. D.h. jeder Arbeiter verfügt über einen wertmäßig konkreten Anteil an Produktionsmitteln. Die Verfügung über ihre Anteile an Produktionsmitteln besteht darin, daß sie damit in einem System demokratischer Wirtschaftsführung durch Mitbestimmung die Wahrung ihrer Interessen sichern, insbesondere ihr Recht auf Teilnahme an der gesellschaftlichen Produktion, ihr Recht auf leistungsgerechte Entlohnung, ihr Recht auf Mitbestimmung in Entscheidungen zur Wirtschaftsstruktur und zur Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Die Verfügung über das Eigentum an Produktionsmitteln ist dahingehend beschränkt, daß es nur als Produktionsmittel eingesetzt werden darf.

Die Aneignung der Produktionsmittelwerte erfolgt durch Akkumulation eines Anteils aus dem Leistungslohn und durch Zuweisung einer Grundausstattung aus einem gesellschaftlichen Produktionsmittelfonds bei Eintritt in das Berufsleben. Der aus Lohnanteilen akkumulierte Anteil an Produktionsmittelwerten wird mit Austritt aus dem Berufsleben zu einem Rentenanspruch, zusätzlich zur Mindestrente. Die zugewiesene Grundausstattung geht mit Austritt aus dem Berufsleben aus Altersgründen oder durch Invalidität wieder an den Produktionsmittelfonds zurück, zur erneuten Zuweisung an die nächste Generation.

Die Verfügungsrechte über die Grundausstattung sind durch gesetzliche Bestimmungen und Kontrollmechanismen dahingehend weiter beschränkt, daß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein wirtschaftlicher Verlust dieser Werte ausgeschlossen wird. Zur Sicherung der Werterhaltung der Grundausstattung an Produktionsmitteln sind diese privilegiert gegenüber anderen Produktionsmittelwerten.

Die Verfügungsrechte über das durch Leistungslohn erworbene Produktionsmitteleigentum sind weitgehender. Sie können auch ein Verlustrisiko einschließen.

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