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7.1.3 Verfügungsrechte über natürliche Ressourcen

Es gibt kein Eigentum an natürlichen Ressourcen, insbesondere an Grund und Boden. Es gibt nur Nutzungsrechte.

Jeder Arbeiter (jedes Mitglied der Gesellschaft) hat grundsätzlich das Recht auf einen gleichen Anteil zur individuellen Nutzung und auf kollektive Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Erbrecht an Nutzungsrechten natürlicher Ressourcen kann eingeräumt werden, wenn die Ressource untrennbar mit vererbbaren Konsumgütern verbunden ist und dadurch der Nutzungsanteil nicht wesentlich überschritten wird, der dem Erben ohnehin zusteht.

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