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7.2.1.2 Genossenschaften
Im Unterschied zu den Unternehmen sind in einer Genossenschaft die Arbeiter auch die direkten Eigentümer der Produktionsmittel.
- Im allgemeinen sollen für die Genossenschaften ähnliche Bedingungen gelten, wie für Unternehmen. Welche unterschiedlichen Regelungen, insbesondere für die Verfügungsrechte über das Produktionsmitteleigentum sich ergeben können, und damit die Existenz von Genossenschaften als andere Organisationsform sinnvoll ist, kann ich jetzt noch nicht einschätzen. Auch hier gelten die Eigentumsbeschränkungen der Produktionsmittel insbesondere der Grundausstattung zu dessen Bestandssicherung. Deshalb sind hier außergenossenschaftliche Kontrollgremien zu schaffen.
- Für die wirtschaftliche Tätigkeit gelten ansonsten die Bestimmungen für die Unternehmen.
- Ob Genossenschaften als besondere Eigentumsform in einer sozialistischen Marktwirtschaft sinnvoll und notwendig sind, ist noch offen. Sie wurden mit aufgenommen, weil sie eine traditionelle Form gesellschaftlichen Eigentums sind.
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