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7.2.1.1 Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine Produktionseinheit, bestehend aus einer Geschäftsführung, angestellten Arbeitern und einem Aufsichtsrat.

Ihre Gründung, ihre Geschäftstätigkeit und ihre Auflösung werden durch Gesetze und ein Statut geregelt.

Den Unternehmen werden von den Produktionsmitteleigentümern die notwendigen Werte (Geld) zur Anschaffung von Produktionsmitteln zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen wirtschaften im Auftrag der Produktionsmitteleigentümer und sind diesen rechenschaftspflichtig.

In ihren konkreten Wirtschaftsentscheidungen sind die Unternehmen weitgehend frei. Insbesondere agieren sie selbständig auf dem Warenmarkt, mit dem Ziel ihre Waren möglichst preisgünstig und mit hohem Gebrauchswert zu produzieren und mit einem Vorteil im Preis-Leistungs-Verhältnis auf dem Mark ihren Absatz zu sichern, damit ihre Produktionskapazitäten auszulasten und, wenn möglich, zu erweitern.

Unternehmen können kein Eigentum erlangen. Ihnen wird das Betriebskapital grundsätzlich nur zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Ihre gesamten Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Produkte werden für den Ersatz von verschlissenen Produktionsmitteln, für den Einkauf von neuem Material, für Lohn und sonstige Ausgaben z.B. Steuern verbraucht.

Bei notwendigen Produktionserweiterungen wegen erhöhter Nachfrage oder zu erwartender wirtschaftlicher Strukturveränderungen erhalten die Unternehmen zusätzliche Werte (Geld) von den Produktionsmitteleigentümern. Bei Reduzierung der Produktionskapazitäten oder gar Stillegung des Betriebes wegen Nichtauslastung, wegen nachlassender Nachfrage oder zu erwartender wirtschaftlicher Strukturveränderungen müssen die Produktionsmittel verkauft und die Wertmengen zurückgegeben werden. Die teilweise Rückgabe von Produktionsmittelwerten hat auch dann zu erfolgen, wenn wegen Rationalisierung Entlassungen erfolgen, damit diese Mittel für die Schaffung neuer Arbeitsplätze der Entlassenen verwendet werden können.

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