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7.2.1.1 Unternehmen
Ein Unternehmen ist eine Produktionseinheit, bestehend aus einer Geschäftsführung, angestellten Arbeitern und einem Aufsichtsrat.
- Zum Aufsichtsrat gehören Vertreter der finanzierenden Wirtschaftsvereine, Arbeitnehmervertreter und Vertreter des Wirtschaftsministeriums.
Ihre Gründung, ihre Geschäftstätigkeit und ihre Auflösung werden durch Gesetze und ein Statut geregelt.
Den Unternehmen werden von den Produktionsmitteleigentümern die notwendigen Werte (Geld) zur Anschaffung von Produktionsmitteln zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen wirtschaften im Auftrag der Produktionsmitteleigentümer und sind diesen rechenschaftspflichtig.
- Ein wesentlicher Vorteil dieser Trennung von Produktion und Eigentum der Produktionsmittelwerte ist die Möglichkeit der Schaffung optimaler Betriebsgrößen, da diese dann nicht mehr von der zufälligen in einer Hand befindlichen Kapitalmenge abhängt.
In ihren konkreten Wirtschaftsentscheidungen sind die Unternehmen weitgehend frei. Insbesondere agieren sie selbständig auf dem Warenmarkt, mit dem Ziel ihre Waren möglichst preisgünstig und mit hohem Gebrauchswert zu produzieren und mit einem Vorteil im Preis-Leistungs-Verhältnis auf dem Mark ihren Absatz zu sichern, damit ihre Produktionskapazitäten auszulasten und, wenn möglich, zu erweitern.
- Im Kapitalismus ist der Profit (oder der Gewinn bezogen auf das investierte Kapital) das entscheidende Effektivitätskriterium eines Unternehmens. Da in diesem Modell einer sozialistischen Marktwirtschaft kein Profit vorgesehen ist, entfällt dieses Kriterium. Hier ist das entscheidende meßbare Kriterium, wie sich das Unternehmen im Wettbewerb mit den anderen Unternehmen vergleichbarer Erzeugnisse durch ein möglichst günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis auf dem Markt behauptet, indem es seine Produktionskapazitäten auslastet. Das Preis-Leistungs-Verhältnis bewerten die Kunden, indem sie die Gebrauchseigenschaften der Waren individuell bewerten und zu den von den Produzenten kalkulierten Preisen kaufen oder nicht kaufen.
Unternehmen können kein Eigentum erlangen. Ihnen wird das Betriebskapital grundsätzlich nur zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Ihre gesamten Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Produkte werden für den Ersatz von verschlissenen Produktionsmitteln, für den Einkauf von neuem Material, für Lohn und sonstige Ausgaben z.B. Steuern verbraucht.
- Spätestens an dieser Stelle entsteht die Frage, was oder besser wer bewegt das Unternehmen dazu, effektiv zu arbeiten und seine Produktionsverfahren durch Qualitätsverbesserung der Produkte oder/und durch Kosteneinsparung zu verbessern. Das soll hauptsächlich durch einen leistungsabhängigen Lohn, insbesondere bei Mitgliedern der Geschäftsleitung und wichtigen Leistungsträgern, z.B. aus der Entwicklungsabteilung, erfolgen. Siehe dazu auch "...zeitlich verzögerte Leistungslohnanteile..." Abschnitt 7.3.2. Damit die Geschäftsführer ihre eigene Leistung nicht selbst bewerten, müssen die objektiven Bewertungskriterien bereits in Statut des Unternehmens festgeschrieben sein und ihre Einhaltung durch den Aufsichtsrat kontrolliert werden. Hauptkriterium wird die Kapazitätsauslastung sein. Damit der Leistungsanreiz wirksam werden kann, ist dieser Personenkreis per Gesetz und Unternehmensstatut mit den notwendigen Entscheidungsbefugnissen auszustatten.
- Es ist aber auch möglich, daß uneffektiv arbeitende Unternehmen stillgelegt werden, so daß die Geschäftsführer ihre überdurchschnittlich bezahlten Geschäftsführerposten verlieren können, damit wirkt hier ein negatives Leistungsprinzip.
Bei notwendigen Produktionserweiterungen wegen erhöhter Nachfrage oder zu erwartender wirtschaftlicher Strukturveränderungen erhalten die Unternehmen zusätzliche Werte (Geld) von den Produktionsmitteleigentümern. Bei Reduzierung der Produktionskapazitäten oder gar Stillegung des Betriebes wegen Nichtauslastung, wegen nachlassender Nachfrage oder zu erwartender wirtschaftlicher Strukturveränderungen müssen die Produktionsmittel verkauft und die Wertmengen zurückgegeben werden. Die teilweise Rückgabe von Produktionsmittelwerten hat auch dann zu erfolgen, wenn wegen Rationalisierung Entlassungen erfolgen, damit diese Mittel für die Schaffung neuer Arbeitsplätze der Entlassenen verwendet werden können.
- Der Auslastungsgrad der Produktionskapazitäten soll das normale objektive Kriterium sein für die Entscheidung, ob die Kapazitäten erweitert oder reduziert werden oder der Betrieb gar stillgelegt wird. Damit soll im Rahmen des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs zwischen den Produzenten die Optimierung der Wirtschaftsstruktur realisiert werden.
- Über Kapazitätserweiterungen oder Reduzierungen und über Stilllegung wird in Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat entschieden.
- An dieser Stelle müssen zukünftig noch weitere Details bedacht werden, da es einige Probleme geben kann, insbesondere bei Kapazitätsabbau Wertverluste in Grenzen zu halten, weil Produktionseinrichtungen oft eine auf das Produktionsvolumen abgestimmte Einheit bilden. Es müssen auch geeignete Entscheidungsverfahren entwickelt werden, daß einerseits die Wirtschaftsvereine und evtl. auch der Staat in der Lage sind, notwendige strukturpolitische Entscheidungen zu treffen und andererseits die Geschäftsleitungen und die angestellten Arbeiter bei normaler Auslastung des Unternehmens eine Rechtsanspruch auf den Erhalt ihres Unternehmens haben.
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